Beschluss Nr. B1955/06 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2007

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - nach Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen nichtbehobenen Mangels formeller Erfordernisse und Zurückweisung der Beschwerde als verspätet - mangels Vorliegen der Voraussetzungen

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Auszug


Beschluss Nr. B1955/06 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2007

Geschäftszahl

B1955/06

Sammlungsnummer

18133

Leitsatz

Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzu...

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