Erkenntnis Nr. G40/06 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 2007

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verstoß gegen die Erwerbsausübungsfreiheit durch die Verpflichtung zum Angebot bestimmter Mindestleistungen in den Schischulen von Weihnachten bis Ostern im Vorarlberger Schischulgesetz; unverhältnismäßige Einschränkung der unternehmerischen Dispositionsfreiheit im Verhältnis zu öffentlichen Interessen, etwa des Tourismus oder der Sicherheit auf Schipisten; Zurückweisung des ansonsten zulässigen Individualantrags eines Schischulbetreibers hinsichtlich der Verordnungsermächtigung zur Reduzierung des Mindestangebotes; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers

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Auszug


Erkenntnis Nr. G40/06 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2007

Geschäftszahl

G40/06

Sammlungsnummer

18115

Leitsatz

Verstoß gegen die Erwerbsausübungsfreiheit durch die Verpflichtung zum Angebot bestimmter M...

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