Erkenntnis Nr. G174/06 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2007

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Abweisung des Individualantrags einer öffentlichen Auftraggeberin auf Aufhebung von Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 betreffend das Gebot der Heranziehung geeigneter Leitlinien, wie der ÖNORMen, bei der Leistungsbeschreibung; keine verfassungswidrige dynamische Verweisung durch bloßes Anknüpfen an bestimmte allgemein anerkannte Standards; keine verfassungswidrige Eigentumsbeschränkung angesichts der im öffentlichen Interesse gelegenen Standardisierung und der Möglichkeit von Abweichungen; keine Gleichheitswidrigkeit

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. G174/06 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2007

Geschäftszahl

G174/06

Sammlungsnummer

18101

Leitsatz

Abweisung des Individualantrags einer öffentlichen Auftragg...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen