Erkenntnis Nr. B1590/03 - B1581/03; B482/05; B3517/05 im Verfassungsgerichtshof, 15. Dezember 2005

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch Anordnung einer Ergänzung von Daten des Beschwerdeführers iZm einem Strafverfahren wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Personen unter 18 Jahren gemäß einer mittlerweile aufgehobenen Bestimmung des StGB in einer Kartei der Bundespolizeidirektion Wien; Verkennung der Rechtslage durch Zuordnung von Steckzettelindex und Protokolleintragung zum inneren Dienst; Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes über die Verwendung personenbezogener Daten anzuwenden; Unterlassung der gebotenen Interessenabwägung für eine allfällige Löschung der Daten; rechtmäßige Abweisung des Löschungsbegehrens hinsichtlich eines nicht personenbezogen strukturierten Kopienaktes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1590/03 - B1581/03; B482/05; B3517/05 im Verfassungsgerichtshof, 15. Dezember 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2005

Geschäftszahl

B1590/03 - B1581/03,B482/05,B3517/05

Sammlungsnummer

17745 - 17746,18091

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Anordnung einer Ergänzung von...

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