Erkenntnis Nr. B889/05 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2007

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs; vertretbare Annahme eines Widerspruchs zu den Zielen der Erhaltung bzw Stärkung des Bauernstandes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes mangels ausreichenden Eigengrundes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B889/05 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2007

Geschäftszahl

B889/05

Samml...

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