Erkenntnis Nr. B1545/06 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2007

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal durch Absehen von einer Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in einem Verwaltungsstrafverfahren infolge Verhängung einer Geldstrafe von weniger als 500,- ; kein Verzicht des Beschwerdeführers auf eine Verhandlung (vgl VfSlg 16894/2003, 17375/2004); teilweise Zurückweisung der Beschwerde; keine Beschwer durch den stattgebenden Teil des Berufungsbescheides; Zuspruch der Hälfte der Normalkosten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1545/06 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2007

Geschäftszahl

B1545/06

Sammlungsnummer

18064

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal durch Absehen von einer Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in einem Verwaltungsstrafverfahren infolge Verhängung einer Geldstrafe von weniger als 500,- €; kein Verzicht des Beschwerdeführers auf eine Verhandlung (vgl VfSlg 16894/2003, 17375/2004); teilweise Zurückweisung der Beschwerde; kein...

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