Beschluss Nr. A21/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2007
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Zusammenfassung
Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Schadenersatz für die Belastung durch jahrzehntelange Gerichtsverfahren einschließlich der psychischen und physischen Schäden mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes für Ansprüche aus der Amtshaftung; kein Vorliegen legislativen Unrechts zur Begründung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche
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Auszug
Beschluss Nr. A21/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2007
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.2007GeschäftszahlA21/06Sammlungsnummer18047LeitsatzZurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Schadenersatz für die Belastung durch jahrzehntelange Gerichtsverfahren einschließlich der psychischen und physischen Schäden mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes für Ansprüche aus der Amtshaftung; kein Vorliegen legislativen Unrechts zur Begründung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über StaatshaftungsansprücheSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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