Beschluss Nr. A21/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2007

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Schadenersatz für die Belastung durch jahrzehntelange Gerichtsverfahren einschließlich der psychischen und physischen Schäden mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes für Ansprüche aus der Amtshaftung; kein Vorliegen legislativen Unrechts zur Begründung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche

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Auszug


Beschluss Nr. A21/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2007

Geschäftszahl

A21/06

Sammlungsnummer

18047

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Schadenersatz für die Belastung durch jahrzehntelange Gerichtsverfahren einschließlich der psychischen und physischen Schäden mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes für Ansprüche aus der Amtshaftung; kein Vorliegen legislativen Unrechts zur Begründung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche

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