Erkenntnis Nr. V48/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2006

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Feststellung der Gesetzwidrigkeit von (einsprachigen) Ortsbezeichnungen in weiteren straßenpolizeilichen "Ortstafelverordnungen" in Kärnten wegen Widerspruchs zum Minderheitenschutz im Staatsvertrag Wien unter Hinweis auf die Vorjudikatur

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. V48/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2006

Geschäftszahl

V48/06

Sammlungsnummer

18038

Leitsatz

Feststellung der Gesetzwidrigkeit von (einsprachigen) Ortsbezeichnungen in weiteren straßenpolizeilichen "Ortstafelverordnungen" in Kärnten wegen Widerspruchs zum Minderheitenschutz im Staatsvertrag Wien unter Hinweis auf die Vorjudikatur

Spruch

In §1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 29. Oktober 2004, Zahl VK7-STV-29/1-2003, war die Ortsbezeichnung "Grabelsdorf" bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 gesetzwidrig.

Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B117/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sach...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen