Erkenntnis Nr. V51/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2006

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Zusammenfassung


Feststellung der Gesetzwidrigkeit von (einsprachigen) Ortsbezeichnungen in weiteren straßenpolizeilichen "Ortstafelverordnungen" in Kärnten wegen Widerspruchs zum Minderheitenschutz im Staatsvertrag Wien unter Hinweis auf die Vorjudikatur

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Auszug


Erkenntnis Nr. V51/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2006

Geschäftszahl

V51/06

Sammlungsnummer

18041

Leitsatz

Feststellung der Gesetzwidrigkeit von (einsprachigen) Ortsbezeichnungen in weiteren straßenpolizeilichen "Ortstafelverordnungen" in Kärnten wegen Widerspruchs zum Minderheitenschutz im Staatsvertrag Wien unter Hinweis auf die Vorjudikatur

Spruch

§1 Z5 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 25. Feber 1988, Zahl 2396/5/86, betreffend Verkehrsmaßnahmen an Gemeindestraßen, Ortschaftswegen und Verbindungswegen der Marktgemeinde Eberndorf war bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 gesetzwidrig.

Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B3523/05 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zu Grunde liegt:

Über die Beschwerdeführerin...

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