Erkenntnis Nr. B775/06 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2006

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versetzung eines Exekutivdienstbeamten infolge Annahme einer fiktiven Zustimmung mangels wirksamer Einwendungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B775/06 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2006

Geschäftszahl

B775/06

Sammlungsnummer

17998

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versetzung eines Exekutivdienstbeamten infolge Annahme einer fiktiven Zustimmung mangels wirksamer Einwendungen

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Der Beschwerdeführer steht - als Exekutivdienstbeamter - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.

2. Mit Schreiben der Sicherheitsdirektion Wien vom 27.10.2005, das vom Beschwerdeführer am 8.11.2005 übernommen wurde, wurde ihm Folgendes mitgeteilt:

"Im Rahmen der Maßnahmen zur Strukturreform im Bereich des Wachkörpers Bundespolizei [ist] in Aussicht genommen [...], Sie gemäß §40 BDG 1979 von ihrer Funktion im Büro ...

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