Erkenntnis Nr. B775/06 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2006
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versetzung eines Exekutivdienstbeamten infolge Annahme einer fiktiven Zustimmung mangels wirksamer Einwendungen
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B775/06 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2006
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.11.2006GeschäftszahlB775/06Sammlungsnummer17998LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versetzung eines Exekutivdienstbeamten infolge Annahme einer fiktiven Zustimmung mangels wirksamer EinwendungenSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1. Der Beschwerdeführer steht - als Exekutivdienstbeamter - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.2. Mit Schreiben der Sicherheitsdirektion Wien vom 27.10.2005, das vom Beschwerdeführer am 8.11.2005 übernommen wurde, wurde ihm Folgendes mitgeteilt:"Im Rahmen der MaÃnahmen zur Strukturreform im Bereich des Wachkörpers Bundespolizei [ist] in Aussicht genommen [...], Sie gemäà §40 BDG 1979 von ihrer Funktion im Büro ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Privilegien Befreiungen und Immunitäten der ... | verordnung des bundesministers für land- und forstwirtschaft, mit der die verordnung über die festsetzung der repräsentativen erträge 1996 für bestimmte... | Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Futtermittelverordnung 1994 geändert wird | Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über Vorrechte und Befreiungen | arrêt nº i 208/04 de iie cour de droit social, june 29, 2005 | Arrêt nº 6P.48/2005 de Cour de Droit Pénal, August 18, 2005 | Arrêt nº 5P.31/2006 de IIe Cour de Droit Civil, March 23, 2006 | Arrêt nº 2A.233/2006 de IIe Cour de Droit Public, July 13, 2006