Erkenntnis Nr. B334/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2006

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch einen Feststellungsbescheid der Landesberufungskommission betreffend die Vertragswidrigkeit der Verrechnung jeder einzelnen Sitzung zur Behandlung von Warzen; keine verfassungswidrige Gesetzesauslegung, keine Willkür, ausreichende Auseinandersetzung mit den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Kostenkalkulationen; keine Zweifel an der Sachgerechtigkeit des strittigen, notwendiger Weise pauschalierenden Honoraransatzes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B334/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2006

Geschäftszahl

B334/06

Sammlungsnummer

17919

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch einen Feststellungsbescheid der Landesberufungskommission betreffend die Vertragswidrigkeit der Verrechnung jeder einzelnen Sitzung zur Behandlung von Warzen; keine verfassungswidrige Gesetzesauslegung, keine Willkür, ausreichende Auseinandersetzung mit den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Kostenkalkulationen; keine Zweifel an der Sachgerechtigkeit des strittigen, notwendiger Weise pauschalierenden Honoraransatzes

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt word...

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