Erkenntnis Nr. B334/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2006
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch einen Feststellungsbescheid der Landesberufungskommission betreffend die Vertragswidrigkeit der Verrechnung jeder einzelnen Sitzung zur Behandlung von Warzen; keine verfassungswidrige Gesetzesauslegung, keine Willkür, ausreichende Auseinandersetzung mit den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Kostenkalkulationen; keine Zweifel an der Sachgerechtigkeit des strittigen, notwendiger Weise pauschalierenden Honoraransatzes
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Auszug
Erkenntnis Nr. B334/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2006
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.2006GeschäftszahlB334/06Sammlungsnummer17919LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch einen Feststellungsbescheid der Landesberufungskommission betreffend die Vertragswidrigkeit der Verrechnung jeder einzelnen Sitzung zur Behandlung von Warzen; keine verfassungswidrige Gesetzesauslegung, keine Willkür, ausreichende Auseinandersetzung mit den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Kostenkalkulationen; keine Zweifel an der Sachgerechtigkeit des strittigen, notwendiger Weise pauschalierenden HonoraransatzesSpruchDie Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt word...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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