Erkenntnis Nr. B18/04 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2006

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Auszug


Erkenntnis Nr. B18/04 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2006

Geschäftszahl

B18/04

Sammlungsnummer

******

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rec...

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