Erkenntnis Nr. B463/04 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 2006

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Zusammenfassung


Keine Gleichheitswidrigkeit der ORF-Gebührenbefreiung für Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen in der Fernmeldegebührenordnung; keine unsachliche Differenzierung zwischen den generell von der Rundfunkgebühr befreiten Pflegeheimen für derartige Personen und den bloß im Fall der Nichtüberschreitung eines bestimmten Haushalts-Nettoeinkommens befreiten betroffenen Personen selbst; kein Verstoß gegen das Verbot der Gleichbehandlung behinderter und nichtbehinderter Menschen bei sachlich gebotener Differenzierung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B463/04 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2006

Geschäftszahl

B463/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Gleichheitswidrigkeit der ORF-Gebührenbefreiung für Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen in der Fernmeldegebührenordnung; keine unsachliche Differenzierung zwischen den generell von der Rundfunkgebühr befreiten Pflegeheimen für derartige Personen und den bloß im ...

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