Erkenntnis Nr. B345/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2006
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde wegen schikanöser Kontrolle eines Lokales hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen durch die Gewerbebehörde unter Hinzuziehung von Polizeikräften und in Begleitung eines Fernsehteams; Beiziehung eines - dem Magistrat der Stadt Wien zuzurechnenden - privaten Kamerateams als Akt der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt vom UVS auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen
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Auszug
Erkenntnis Nr. B345/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2006
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum03.03.2006GeschäftszahlB345/05Sammlungsnummer17774LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer MaÃnahmenbeschwerde wegen schikanöser Kontrolle eines Lokales hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen durch die Gewerbebehörde unter Hinzuziehung von Polizeikräften und in Begleitung eines Fernsehteams; Beiziehung eines - dem Magistrat der Stadt Wien zuzurechnenden - privaten Kamerateams als Akt der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt vom UVS auf seine RechtmäÃigkeit zu überprüfenSpruchDie beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit ⬠2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.Begründun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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