Erkenntnis Nr. B345/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2006

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde wegen schikanöser Kontrolle eines Lokales hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen durch die Gewerbebehörde unter Hinzuziehung von Polizeikräften und in Begleitung eines Fernsehteams; Beiziehung eines - dem Magistrat der Stadt Wien zuzurechnenden - privaten Kamerateams als Akt der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt vom UVS auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B345/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.2006

Geschäftszahl

B345/05

Sammlungsnummer

17774

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde wegen schikanöser Kontrolle eines Lokales hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen durch die Gewerbebehörde unter Hinzuziehung von Polizeikräften und in Begleitung eines Fernsehteams; Beiziehung eines - dem Magistrat der Stadt Wien zuzurechnenden - privaten Kamerateams als Akt der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt vom UVS auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Begründun...

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