Beschluss Nr. G87/05 ua, V65/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 24. Januar 2006

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Diskriminierung gleichgeschlechtlicher haushaltsführender Hausgenossen durch die Mitversicherung lediglich andersgeschlechtlicher Partner in der Krankenversicherung; kein Abstellen auf das Vorhandensein von Kindern; keine sachliche Rechtfertigung dieser Differenzierung nach dem Geschlecht bzw nach der sexuellen Orientierung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte; Aufhebungsumfang abgestellt auf die Vermeidung rechtspolitischer Entscheidungen des Gerichtshofes betreffend die Definition des Angehörigenbegriffs

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Auszug


Beschluss Nr. G87/05 ua, V65/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 24. Januar 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatu...

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