Erkenntnis Nr. A9/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2005

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Zusammenfassung


Abweisung der zulässigen Klage eines Treibstofflieferanten auf Rückerstattung von Mineralölsteuer; Erstattungsanträge nur des Abgabenschuldners vorgesehen; harmonisierte Verbrauchsteuerbelastung im Gemeinschaftsrecht; keine Erstattung von Verbrauchsteuern nach Endverbrauch; Steuerbelastung von Importeuren auf Endverbraucher überwälzt; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die für indirekte Steuern typische Risikoverlagerung auf den Händler im Falle des Nichtgelingens der Überwälzung, zB bei Insolvenz von Kunden

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Auszug


Erkenntnis Nr. A9/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.2005

Geschäftszahl

A9/05

Sammlungsnummer

17724

Leitsatz

Abweisung der zulässigen Klage eines Treibstofflieferanten auf Rückerstattung von Mineralölsteuer; Erstattungsanträge nur des Abgabenschuldners vorgesehen; harmonisierte Verbrauchsteuerbelastung im Gemeinschaftsrecht; keine Erstattung von Verbrauchsteuern nach Endverbrauch; Steuerbelastung von Importeuren auf Endverbraucher überwälzt; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die für indirekte Steuern typische Risikoverlagerung auf den Händler im Falle des Nichtgelingens der Überwälzung, zB bei Insolvenz von Kunden

Spruch

Die Klage wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Die klagende Partei begehrt mit ihrer Klage gemäß Art137 B-VG...

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