Erkenntnis Nr. A9/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2005
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Zusammenfassung
Abweisung der zulässigen Klage eines Treibstofflieferanten auf Rückerstattung von Mineralölsteuer; Erstattungsanträge nur des Abgabenschuldners vorgesehen; harmonisierte Verbrauchsteuerbelastung im Gemeinschaftsrecht; keine Erstattung von Verbrauchsteuern nach Endverbrauch; Steuerbelastung von Importeuren auf Endverbraucher überwälzt; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die für indirekte Steuern typische Risikoverlagerung auf den Händler im Falle des Nichtgelingens der Überwälzung, zB bei Insolvenz von Kunden
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Auszug
Erkenntnis Nr. A9/05 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum03.12.2005GeschäftszahlA9/05Sammlungsnummer17724LeitsatzAbweisung der zulässigen Klage eines Treibstofflieferanten auf Rückerstattung von Mineralölsteuer; Erstattungsanträge nur des Abgabenschuldners vorgesehen; harmonisierte Verbrauchsteuerbelastung im Gemeinschaftsrecht; keine Erstattung von Verbrauchsteuern nach Endverbrauch; Steuerbelastung von Importeuren auf Endverbraucher überwälzt; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die für indirekte Steuern typische Risikoverlagerung auf den Händler im Falle des Nichtgelingens der Ãberwälzung, zB bei Insolvenz von KundenSpruchDie Klage wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1. Die klagende Partei begehrt mit ihrer Klage gemäà Art137 B-VG...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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