Erkenntnis Nr. B771/05 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 2005

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen nicht fristgerechter Auszahlung von Fremdgeldern an seine Klienten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B771/05 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.2005

Geschäftszahl

B771/05

Sammlungsnummer

17713

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen nicht fristgerechter Auszahlung von Fremdgeldern an seine Klienten

Spruch

Der Beschwerdeführer ist d...

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