Erkenntnis Nr. B849/05 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2005

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Streichung einer Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex; keine Bedenken gegen die gesetzlichen Grundlagen; aufschiebende Wirkung für Beschwerden gegen die beabsichtigte Streichung ex lege; keine verfassungsrechtlich relevanten Verfahrensmängel bzw Sanierung derselben

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Auszug


Erkenntnis Nr. B849/05 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2005

Geschäftszahl

B849/05

Sammlungsnummer

17701

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Streichung einer Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex; keine Bedenken gegen die gesetzlichen Grundlagen; aufschiebende Wirkung für Beschwerden gegen die beabsichtigte Streichung ex lege; keine verfassungsrechtlich relevanten Verfahrensmängel bzw Sanierung derselben

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verlet...

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