Erkenntnis Nr. B582/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2005
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung des Antrags einer Bietergemeinschaft auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter im Vergabeverfahren betreffend die Sanierung der Fischer-Deponie; Feststellung der Rechtswidrigkeit auch bei Widerrruf der Ausschreibung zulässig; verfassungskonforme Auslegung in diesem Sinne aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Gemeinschaftsrechts geboten
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B582/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.11.2005GeschäftszahlB582/05 uaSammlungsnummer17698LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung des Antrags einer Bietergemeinschaft auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter im Vergabeverfahren betreffend die Sanierung der Fischer-Deponie; Feststellung der Rechtswidrigkeit auch bei Widerrruf der Ausschreibung zulässig; verfassungskonforme Auslegung in diesem Sinne aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Gemeinschaftsrechts gebotenSpruch1. Die zu B584/05 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.2. Die zu B582/05 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen, insoweit sie den Spruchpunkt I und den Spruchpunkt II lita und c betrifft.3. Die zu B582/05 beschwerdeführenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind durch den Spruchpunkt II litb des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Spruchpunkt II litb des Bescheides wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ⬠2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1. Der Bund schrieb mit Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, abgesandt am 28. Juli 1999, die Durchführung des Projektmanagements sowie der Ãberwachungs- und Planleistungen im Zuge der Gesamträumung der Abfälle und des kontaminierten Untergrundes aus der so gen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6 Oktober 1989 mit der die Fachgruppenordnung geändert w... | Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6 Dezember 1988 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Üb... | verordnung des bundesministers für gesundheit und öffentlicher dienst vom 1. juni 1988, mit de... | Bundesgesetz vom 22. März 1988 über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz ? NÄG) | 24 JULI 2008. - Koninklijk besluit waarbij algemeen verbindend wordt verklaard de collectieve arbeids... | benoemingen bij besluit van de regering van de franse gemeenschap van 8 mei 2001 wordt de heer jean-robert kupper vice-directeur ... | Bourgmestre. - Titre honorifique Par arrêté royal du 22 juin 2001, le titre honorifique de ses fonctions de bourgmestre de la commune de Hamo... | 30 JANVIER 2001. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 25 octobre 1971 portant exécution de la loi du 20 juillet 1971 instituant des prestations familiale...