Erkenntnis Nr. B582/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2005

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung des Antrags einer Bietergemeinschaft auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter im Vergabeverfahren betreffend die Sanierung der Fischer-Deponie; Feststellung der Rechtswidrigkeit auch bei Widerrruf der Ausschreibung zulässig; verfassungskonforme Auslegung in diesem Sinne aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Gemeinschaftsrechts geboten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B582/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2005

Geschäftszahl

B582/05 ua

Sammlungsnummer

17698

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung des Antrags einer Bietergemeinschaft auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter im Vergabeverfahren betreffend die Sanierung der Fischer-Deponie; Feststellung der Rechtswidrigkeit auch bei Widerrruf der Ausschreibung zulässig; verfassungskonforme Auslegung in diesem Sinne aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Gemeinschaftsrechts geboten

Spruch

1. Die zu B584/05 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Die zu B582/05 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen, insoweit sie den Spruchpunkt I und den Spruchpunkt II lita und c betrifft.

3. Die zu B582/05 beschwerdeführenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind durch den Spruchpunkt II litb des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Spruchpunkt II litb des Bescheides wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Der Bund schrieb mit Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, abgesandt am 28. Juli 1999, die Durchführung des Projektmanagements sowie der Überwachungs- und Planleistungen im Zuge der Gesamträumung der Abfälle und des kontaminierten Untergrundes aus der so gen...

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