Beschluss Nr. V54/05 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 2005

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung über die Festsetzung des Tarifs für das Taxigewerbe mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller, mangels eindeutiger Bezeichnung der bekämpften Verordnungsstellen sowie mangels Darlegung der Bedenken im Einzelnen

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Auszug


Beschluss Nr. V54/05 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.2005

Geschäftszahl

V54/05

Sammlungsnummer

17679

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung über die Festsetzung des Tarifs für das Taxigewerbe mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller, mangels eindeutiger Bezeichnung der bekämpften Verordnungsstellen sowie mangels Darlegung der Bedenken im Einzelnen

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.      1. Mit ihrem der Sache nach auf Art139 B-VG gestützten Antrag wenden sich die Eins...

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