Erkenntnis Nr. B547/05 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2005

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Zusammenfassung


Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung des Beklagten auf künftige Leistung des Mietzinses aus der pünktlichen Zahlung der im Vergleich vereinbarten Raten und reduzierten Mietzinse nicht ableitbar

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Auszug


Erkenntnis Nr. B547/05 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2005

Geschäftszahl

B547/05

Sammlungsnummer

17634

Leitsatz

Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung...

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