Erkenntnis Nr. B547/05 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2005
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Zusammenfassung
Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung des Beklagten auf künftige Leistung des Mietzinses aus der pünktlichen Zahlung der im Vergleich vereinbarten Raten und reduzierten Mietzinse nicht ableitbar
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Auszug
Erkenntnis Nr. B547/05 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.09.2005GeschäftszahlB547/05Sammlungsnummer17634LeitsatzVerletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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