Beschluss Nr. B181/05 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2005

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde einer Vertreibergesellschaft von Arzneispezialitäten gegen die Streichung von Gingko-Präparaten aus dem Heilmittelverzeichnis durch Bescheid des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger; keine Beschwerdelegitimation infolge Änderung der Rechtslage

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Auszug


Beschluss Nr. B181/05 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2005

Geschäftszahl

B181/05

Sammlungsnummer

17583

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde einer Vertreibergesellschaft von Arzneispezialitäten gegen die Streichung von Gingko-Präparaten aus dem Heilmittelverzeichnis ...

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