Erkenntnis Nr. B1519/04 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 2005
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen herabwürdigender, abstoßend verzerrender Darstellung zweier Frauen auf der Kanzleihomepage sowie der Erteilung von Substitutionsvollmachten an eine zur Vertretung nicht berechtigte Kanzleimitarbeiterin
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1519/04 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.06.2005GeschäftszahlB1519/04Sammlungsnummer17565LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen herabwürdigender, abstoÃend verzerrender Darstellung zweier Frauen auf der Kanzleihomepage sowie der Erteilung von Substitutionsvollmachten an eine zur Vertretung nicht berechtigte KanzleimitarbeiterinSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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