Erkenntnis Nr. B747/03 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 2005

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für Kiesabbau in Form einer Nassbaggerung sowie für die Grundwasserentnahme zur Kiesaufbereitung an die beteiligte Partei und Abweisung von Einwendungen der beschwerdeführenden Gemeinden; keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Wasserrechtsgesetzes 1959 über die Ausübung von Parteirechten durch die Gemeinden im Hinblick auf die Unterlassung der Bezeichnung der Angelegenheit als solche des eigenen Wirkungsbereiches; keine Bezeichnungspflicht für Fälle der Privatwirtschaftsverwaltung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B747/03 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.2005

Geschäftszahl

B747/03

Sammlungsnummer

17557

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für Kiesabbau in Form einer Nassbaggerung sowie für die Grundwasserentnahme zur Kiesaufbereitung an die beteiligte Partei und Abweisung von Einwendungen der beschwerdeführenden Gemeinden; keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Wasserrechtsgesetzes 1959 über die Ausübung von Parteirechten durch die Gemeinden im Hinblick auf die Unterlassung der Bezeichnung der Angelegenheit als solche des eigenen Wirkungsbereiches; keine Bezeichnungspflicht für Fälle der Privatwirtschaftsverwaltung

Spruch

Die beschwerdeführenden Gemeinden sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Gemeinden durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Mit Eingabe vom 17. Juni 1994 suchte die beteiligte Partei beim Landeshauptmann von Oberösterreich um Erte...

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