Erkenntnis Nr. B1/05 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 2005
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Feststellung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Teilfläche aus einem Grundstück in Folge Außer-Acht-Lassung des konkreten Sachverhalts im Hinblick auf die bereits rechtskräftig festgestellte Ausnahme der beiden restlichen Teilflächen des Grundstücks von der Genehmigungspflicht
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1/05 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.06.2005GeschäftszahlB1/05Sammlungsnummer17546LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch Feststellung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Teilfläche aus einem Grundstück in Folge Außer-Acht-Lassung des konkreten Sachverhalts im Hinblick auf die bereits rechtskräftig festgestellte Ausnahme der beiden restlichen Teilflächen des Grundstü...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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