Erkenntnis Nr. B1473/04 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 2005

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Keine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung der Kundgebung "Heldengräber für Helden, Neuerliche Zuerkennung des Ehrengrabstatus für die Ruhestätte von Major Walter Nowotny" aufgrund der Annahme von Verletzungen des Verbotsgesetzes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1473/04 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.2005

Geschäftszahl

B1473/04

Sammlungsnummer

17543

Leitsatz

Keine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung der Kundgebung "Heldengräber für Helden, Neuerliche Zuerkennung des Ehrengrabstatus für die Ruhestätte von Major Walter Nowotny" aufgrund der Annahme von Verletzungen des Verb...

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