Beschluss Nr. V41/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 2005

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. V41/05 ua im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2005

Geschäftszahl

V41/05 ua

Sammlungsnummer

17530

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin

Spruch

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1.1. Mit ih...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen