Erkenntnis Nr. B76/04 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 2005

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Zusammenfassung


Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages als verspätet; Verlängerung der Stillhaltefrist bis zur Zuschlagserteilung durch verspätete Auskunftserteilung hinsichtlich der Bekanntgabe der Gründe für die Zuschlagsentscheidung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B76/04 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2005

Geschäftszahl

B76/04

Sammlungsnummer

17523

Leitsatz

Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages als verspätet; Verlängerung der Stillhaltefrist bis zur Zuschlagserteilung durch verspätete Auskunftserteilung hinsichtlich der Bekanntgabe der Gründe für die Zuschlagsentscheidung

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ...

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