Beschluss Nr. B1528/04 im Verfassungsgerichtshof, 11. März 2005

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Zusammenfassung


Abweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Wiederaufnahme des Verfahrens mangels Behauptung des Vorliegens der Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bzw eines Wiederaufnahmegrundes; Abweisung des nachträglichen Abtretungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels eines formellen Erfordernisses; Zurückweisung des neuerlichen Verfahrenshilfeantrags

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Auszug


Beschluss Nr. B1528/04 im Verfassungsgerichtshof, 11. März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2005

Geschäftszahl

B1528/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Abweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Wiederaufnahme des Verfa...

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