Erkenntnis Nr. B1477/04 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2005
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Berufung der Rechtsberaterin eines unbegleiteten minderjährigen Asylwerbers gegen die Abweisung seines Asylantrages; keine Zuweisung des Beschwerdeführers an eine Betreuungsstelle im Zeitpunkt der Berufungserhebung an den Unabhängigen Bundesasylsenat; Rechtsberater gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen bis zu dessen Zuweisung an eine solche Betreuungsstelle
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1477/04 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum09.03.2005GeschäftszahlB1477/04Sammlungsnummer******LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Berufung der Rechtsberaterin eines unbegleiteten minderjährigen Asylwerbers gegen die Abweisung seines Asylantrages; keine Zuweisung des Beschwerdeführers an eine Betreuungsstelle im Zeitpunkt der Berufungserhebung an den Unabhängigen Bundesasylsenat; Rechtsberater gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen bis zu dessen Zuweisung an eine solche BetreuungsstelleSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit Euro 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1. Der Beschwerdefüh...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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