Erkenntnis Nr. B1477/04 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2005

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Berufung der Rechtsberaterin eines unbegleiteten minderjährigen Asylwerbers gegen die Abweisung seines Asylantrages; keine Zuweisung des Beschwerdeführers an eine Betreuungsstelle im Zeitpunkt der Berufungserhebung an den Unabhängigen Bundesasylsenat; Rechtsberater gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen bis zu dessen Zuweisung an eine solche Betreuungsstelle

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1477/04 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2005

Geschäftszahl

B1477/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Berufung der Rechtsberaterin eines unbegleiteten minderjährigen Asylwerbers gegen die Abweisung seines Asylantrages; keine Zuweisung des Beschwerdeführers an eine Betreuungsstelle im Zeitpunkt der Berufungserhebung an den Unabhängigen Bundesasylsenat; Rechtsberater gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen bis zu dessen Zuweisung an eine solche Betreuungsstelle

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit Euro 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Der Beschwerdefüh...

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