Erkenntnis Nr. B774/03 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2005

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung einer Berufung eines Grundstückseigentümers gegen die Erteilung einer straßenbaubehördlichen Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde; keine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde mangels rechtlicher Qualifikation der projektierten L 2075 (Anschluss Westspange Rannersdorf) als Landesstraße, keine Wahrnehmung dieses Zuständigkeitsmangels durch die Berufungsbehörde

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Auszug


Erkenntnis Nr. B774/03 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2005

Geschäftszahl

B774/03

Sammlungsnummer

17494

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung einer Berufung eines Grundstückseigentümers gegen die Erteilung einer straßenbaubehördlichen Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde; keine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde mangels rechtlicher Qualifikation der projektierten L 2075 (Anschluss Wes...

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