Beschluss Nr. B1036/04 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 2005

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Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse und Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. B1036/04 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.2005

Geschäftszahl

B1036/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse und Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewi...

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