Beschluss Nr. B1036/04 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 2005
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Zusammenfassung
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse und Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
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Auszug
Beschluss Nr. B1036/04 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum04.03.2005GeschäftszahlB1036/04Sammlungsnummer******LeitsatzAbweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse und Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosSpruchDer Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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