Beschluss Nr. B511/04 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages hinsichtlich der Versäumnis der Frist zur Stellung eines nachträglichen Abtretungsantrages; unvorhergesehene Erkrankung der vertretenden Rechtsanwältin
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. B511/04 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.2005GeschäftszahlB511/04Sammlungsnummer17454LeitsatzStattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages hinsichtlich der Versäumnis der Frist zur Stellung eines nachträglichen Abtretu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder