Erkenntnis Nr. B962/03 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Entstehens einer unwirtschaftlich kleinen Nutzfläche

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Auszug


Erkenntnis Nr. B962/03 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2005

Geschäftszahl

B962/03

Sammlungsnummer

17449

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Entstehens einer unwirtschaftlich kleinen Nutzfläche

Spruch

Der Be...

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