Erkenntnis Nr. B962/03 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Entstehens einer unwirtschaftlich kleinen Nutzfläche
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Auszug
Erkenntnis Nr. B962/03 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.2005GeschäftszahlB962/03Sammlungsnummer17449LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Entstehens einer unwirtschaftlich kleinen NutzflächeSpruchDer Be...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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