Beschluss Nr. V9/05 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005
Angeknüpft als:
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Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Einschränkung der Widmung von Grundstücken als Tourismusgebiet mangels unmittelbarer und aktueller rechtlicher Betroffenheit der Antragsteller durch die Umwidmung aller angeführten Grundstücke einerseits und infolge bloß wirtschaftlicher Auswirkungen andererseits
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Auszug
Beschluss Nr. V9/05 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.2005GeschäftszahlV9/05Sammlungsnummer17463LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Einschränkung der Widmung von Grundstücken als Tourismusgebiet mangels unmittelbarer und aktueller rechtlicher Betroffenheit der Antragsteller durch die Umwidmung aller ange...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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