Beschluss Nr. V9/05 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Einschränkung der Widmung von Grundstücken als Tourismusgebiet mangels unmittelbarer und aktueller rechtlicher Betroffenheit der Antragsteller durch die Umwidmung aller angeführten Grundstücke einerseits und infolge bloß wirtschaftlicher Auswirkungen andererseits

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Auszug


Beschluss Nr. V9/05 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2005

Geschäftszahl

V9/05

Sammlungsnummer

17463

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Einschränkung der Widmung von Grundstücken als Tourismusgebiet mangels unmittelbarer und aktueller rechtlicher Betroffenheit der Antragsteller durch die Umwidmung aller ange...

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