Beschluss Nr. V79/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 2005
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Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien - Donaustadt mangels Eingriffs in die Rechtssphäre des antragstellenden Notars
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Auszug
Beschluss Nr. V79/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.02.2005GeschäftszahlV79/04Sammlungsnummer******LeitsatzZurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz b...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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