Erkenntnis Nr. A22/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 2005

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Zusammenfassung


Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Geldstrafe angesichts der Zustellung der Strafverfügung durch ordnungsgemäße Hinterlegung

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Auszug


Erkenntnis Nr. A22/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2005

Geschäftszahl

A22/04

Sammlungsnummer

17433

Leitsatz

Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Geldstrafe angesichts der Zustellung der Strafverfügung durch ordnungsgemäße Hinterlegung

Spruch

Die Klage wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.       1. Mit Strafverfügung vom 3. November 1999, Zl. ...

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