Erkenntnis Nr. B710/02 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2004

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Auszug


Erkenntnis Nr. B710/02 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.2004

Geschäftszahl

B710/02

Sammlungsnummer

******

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

De...

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