Erkenntnis Nr. B1142/04 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 2004

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen unzulässiger Werbung; vertretbare Annahme des Vorliegens einer wahrheitswidrigen Information in einem Zeitungsinserat hinsichtlich der Selbstanpreisung des Beschwerdeführers als "Erfinder" einer Methode im Bereich medizinisch-kosmetischer Korrekturen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1142/04 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.2004

Geschäftszahl

B1142/04

Sammlungsnummer

17382

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen unzulässiger Werbung; vertretbare Annahme des Vorliegens einer wahrheitswidrigen Information in einem Zeitungsinserat hinsichtlich der Selbstanpreisung des Beschwerdeführers als "Erfinder" einer Methode im Bereich medizinisch-kosmetischer Korrekturen

Spruch

Der Beschwerdef...

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