Beschluss Nr. V118/03 ua im Verfassungsgerichtshof, 29. November 2004

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplans hinsichtlich der Umwidmung von Grundstücken von Bauland in Freiland mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffes in die Rechtssphäre der Antragstellerinnen; Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des örtlichen Raumordnungskonzeptes mangels unmittelbarer Betroffenheit

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. V118/03 ua im Verfassungsgerichtshof, 29. November 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.2004

Geschäftszahl

V118/03 ua

Sammlungsnummer

17361

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplans hinsichtlich der Umwidmung von Grundstücken von Bauland in Freiland mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffes in die Rechtssphäre der Antragstellerinnen; Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des örtlichen Raumordnungskonzeptes mangels unmittelbarer Betroffenheit

Spruch

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Begründung

Begründu...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen