Erkenntnis Nr. B208/02 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 2004
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Keine denkunmögliche oder willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen einer Verletzung von Berufspflichten bei Abwicklung eines Treuhandauftrages; ausreichende Wahrung des Parteiengehörs
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B208/02 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.10.2004GeschäftszahlB208/02Sammlungsnummer17331LeitsatzKeine denkunmögliche oder willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen einer Verletzung von Berufspflichten bei Abwicklung eines Treuhandauftrages; ausreichende Wahrung des ParteiengehörsSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien (im Folgenden: Disziplinarrat) vom 10. September 1999 wurde er schuldig erkannt:"mit Schreiben vom 17. Februar 1999 entgegen seiner Verpflichtung als Treuhänder die vorbehaltlose Ausfolgung des in der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesger...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrber... | ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit | Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Juli 1969 über die Anpassung von Versorgungsleistu... | Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 17 Juni 1968 mit der der Lehrplan der Pädag... | arrêt nº 5p.206/2005 de iie cour de droit civil july 08 2005 | Arrêt nº B 68/05 de IIe Cour de Droit Social, August 30, 2006 | Arrêt nº 1P.580/2006 de Ire Cour de Droit Civil, September 28, 2006 | Arrêt nº 4C.370/2006 de Ire Cour de Droit Civil, February 27, 2007