Erkenntnis Nr. B292/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit durch Verhängung der Schubhaft über einen russischen Staatsangehörigen nach illegalem Grenzübertritt trotz der Behauptung des Beschwerdeführers um Asyl ansuchen zu wollen wegen Unterlassung der bei Freiheitsentziehungen gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B292/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

B292/04

Sammlungsnummer

17288

Leitsatz

Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit durch Verhängung der Schubhaft über einen russischen Staatsangehörigen nach illegalem Grenzübertritt trotz der Behauptung des Beschwerdeführers um Asyl ansuchen zu wollen wegen Unterlassung der bei Freiheitsentziehungen gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung

Spruch

Der Besc...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen