Erkenntnis Nr. B292/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit durch Verhängung der Schubhaft über einen russischen Staatsangehörigen nach illegalem Grenzübertritt trotz der Behauptung des Beschwerdeführers um Asyl ansuchen zu wollen wegen Unterlassung der bei Freiheitsentziehungen gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B292/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.09.2004GeschäftszahlB292/04Sammlungsnummer17288LeitsatzVerletzung im Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit durch Verhängung der Schubhaft über einen russischen Staatsangehörigen nach illegalem Grenzübertritt trotz der Behauptung des Beschwerdeführers um Asyl ansuchen zu wollen wegen Unterlassung der bei Freiheitsentziehungen gebotenen VerhältnismäßigkeitsprüfungSpruchDer Besc...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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