Beschluss Nr. G73/04 ua im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Dienstrechtsverfahrensgesetzes, des Landeslehrer- und des Beamten-Dienstrechtsgesetzes betreffend die zehnjährige Frist für eine Wiederaufnahme bzw amtswegige Nichtigerklärung eines Bescheides mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre des Antragstellers bzw angesichts eines zumutbaren Umwegs; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. G73/04 ua im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

G73/04 ua

Sammlungsnummer

17301

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Dienstrechtsverfahrensgesetzes, des Landeslehrer- und des Beamten-Dienstrechtsgesetzes betreffend die...

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