Erkenntnis Nr. G89/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004
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Zusammenfassung
Keine sachliche Rechtfertigung des generellen Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium im Gegensatz zu Aufwendungen für andere Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen, wie etwa Fachhochschulstudien
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Auszug
Erkenntnis Nr. G89/04 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.09.2004GeschäftszahlG89/04Sammlungsnummer17302LeitsatzKeine sachliche Rechtfertigung des generellen Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium im Gegensatz zu Aufwendungen für andere Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen, wie etwa FachhochschulstudienSpruchSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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