Erkenntnis Nr. B1607/02 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2004

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren zur Erbringung von Bewachungsleistungen und durch Zurückweisung des Antrags auf Abschluss des Auftrags mit dem Beschwerdeführer als unzulässig

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1607/02 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2004

Geschäftszahl

B1607/02

Sammlungsnummer

17275

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren zur Erbringung von Bewachungsleistungen und durch Zurückweisung des Antrags auf Abschluss des Auftrags mit dem Beschwerdeführer als unzulässig

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid ...

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