Beschluss Nr. WI-4/04 im Verfassungsgerichtshof, 25. August 2004

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Zusammenfassung


Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Wahlanfechtung als aussichtslos; rechtzeitige Einbringung der Anfechtung im eigenen Namen (des Zustellungsbevollmächtigten) aufgrund Fristversäumnis nicht mehr möglich

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Auszug


Beschluss Nr. WI-4/04 im Verfassungsgerichtshof, 25. August 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.08.2004

Geschäftszahl

WI-4/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung ei...

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