Beschluss Nr. WI-4/04 im Verfassungsgerichtshof, 25. August 2004
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Zusammenfassung
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Wahlanfechtung als aussichtslos; rechtzeitige Einbringung der Anfechtung im eigenen Namen (des Zustellungsbevollmächtigten) aufgrund Fristversäumnis nicht mehr möglich
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Auszug
Beschluss Nr. WI-4/04 im Verfassungsgerichtshof, 25. August 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.08.2004GeschäftszahlWI-4/04Sammlungsnummer******LeitsatzAbweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung ei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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