Erkenntnis Nr. B491/03 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 2004

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Keine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung einer Demonstration von Globalisierungsgegnern anlässlich des Kongresses des World Economic Forum (WEF) in Salzburg aufgrund der Annahme zu befürchtender Ausschreitungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B491/03 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2004

Geschäftszahl

B491/03

Sammlungsnummer

17259

Leitsatz

Keine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung einer Demonstration von Globalisierungsgegnern anlässlich des Kongresses des World Economic Forum (WEF) in Salzburg aufgrund der Annahme zu befürchtender Ausschreitungen

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1.1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2002 zeigten die nunmehrigen Beschwerdeführer der Bundespolizeidirektion Salzburg die für den 15. September 2002 ab 15.00 Uhr geplante Durchführung einer Demonstration (einschließlich einer Auftakt- und einer Abschlusskundgebung) in Salzburg an. Zweck der Versammlung sei es, in gewaltfreier und friedlicher Art und Weise die Öffentlichkeit auf die Auswirkungen der Globalisierung aufmerksam zu machen und dagegen zu protestieren. Weiterer Zweck sei es, gewaltfreien und friedlichen Protest gegen die Politik und die Intentionen des in diesen Tagen in Salzburg tagenden World Economic Forum (WEF) zu äußern. Es seien ca. 2000 Teilnehmer zu erwarten; zur Gewährleistung eines zügigen und reibungslosen Ablaufs der Versammlung werde ein Ordnerdienst von ca. 100 Personen organisiert.

Zu der - in der Anzeige konkret bekannt gegebenen - Demonstrationsroute wird Folgendes ausgeführt: Es werde darauf verzichtet, die Demonstration direkt am Kongresshaus oder am Hotel Sacher (dem Nächtigungs- und Aufenthaltsort der Teilnehmer der WEF-Tagung) vorbeizuführen. Die Zu- und Abfahrt der Tagungste...

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