Erkenntnis Nr. B1403/03 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 2004
Angeknüpft als:
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Zusammenfassung
Zulässigkeit der Anfechtung eines Intimationsbescheides betreffend Ernennung eines Amtsdirektors eines Landesschulrates durch eine abgewiesene Mitbewerberin; offene Frist mangels Zustellung des angefochtenen Bescheides an die Beschwerdeführerin; kein Beginn des Fristenlaufes durch Kenntniserlangung; Verletzung im Gleichheitsrecht durch den nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof erlassenen Ersatzbescheid betreffend die Abweisung einer Bewerbung um die Funktion des Amtsdirektors eines Landesschulrates mangels ausreichender Begründung der Auswahlentscheidung auch im Ersatzbescheid
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1403/03 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.06.2004GeschäftszahlB1403/03Sammlungsnummer17246LeitsatzZulässigkeit der Anfechtung eines Intimationsbescheides betreffend Ernennung eines Amtsdirektors eines Landesschulrates durch eine abgewiesene Mitbewerberin; offene Frist mangels Zustellung des angefochtenen Bescheides an die Beschwerdeführerin; kein Beginn des Fristenlaufes durch Kenntniserlangung; Verletzung im Gleichheitsrecht durch den nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof erlassenen Ersatzbescheid betreffend di...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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