Erkenntnis Nr. B1820/02 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 2004
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Auszug
Erkenntnis Nr. B1820/02 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum23.06.2004GeschäftszahlB1820/02Sammlungsnummer******SpruchDie beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Das Land Kärnten is...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder