Erkenntnis Nr. B1820/02 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 2004

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1820/02 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2004

Geschäftszahl

B1820/02

Sammlungsnummer

******

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten is...

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