Erkenntnis Nr. B1384/03 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 2004

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Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei Versagung der Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter; Vorliegen der Voraussetzung der erstmaligen Zuerkennung von Studienbeihilfe auch im vorliegenden Fall einer bereits vor Jahren gewährten, in der Folge zur Gänze wegen mangelnden Studienerfolgs zurückgezahlten Studienbeihilfe; verfassungskonforme Auslegung im Sinne der Gleichbehandlung von sich selbst erhaltenden Studierenden geboten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1384/03 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.2004

Geschäftszahl

B1384/03

Sammlungsnummer

17199

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei Versagung der Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter; Vorliegen der Voraussetzung der erstmaligen Zuerkennung von Studienbeihilfe auch im vorliegenden Fall einer bereits vor Jahren gewährten, in der Folge zur Gänze wegen mangelnden Studienerfolgs zurückgezahlten Studienbeihilfe; verfassungskonforme Auslegung im Sinne der Gleichbehandlung von sich selbst erhaltenden Studierenden geboten

Spruch

I.      Der Beschwerdeführe...

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